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Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und endet mit einer Abschlussprüfung. Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Typ der Hubarbeitsbühne und der Art ihres Einsatzes. Sie beträgt in der Regel mindestens einen Tag.

Theoretische Ausbildung:
Rechtliche Grundlagen, Regeln der Technik, Aufbau, Funktion, Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten, Betrieb allgemein, Übernahme, Unfallgeschehen ….

Praktische Ausbildung:
Einweisung , Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung Aufbau, ….
Abschlussprüfung

Beauftragung

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Bediener mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen, die im Zertifikat ausgewiesen sind, vom Unternehmer beauftragt werden. Zur Unterstützung des Unternehmers gibt es speziell gestaltete Bedienerausweise in denen die in der Ausbildung vorgekommenen Hubarbeitsbühnen benannt werden. Bei der eigentlichen Beauftragung ist anzugeben, für welche Arbeiten die Beauftragung gilt.

Quelle:
DGUV-Grundsatz 308-008
DGUV-Information 208-019

Anforderungen

Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen vorbehalten. Der Unternehmer darf zum selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • in der Bedienung unterwiesen sind,
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Kriterien für die Auswahl der Bediener:

  • Körperliche Eignung durch ärztliche Untersuchung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sowie G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“,
  • Verständnis für technischen Zusammenhänge …..

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

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