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Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühnen – Theorie und Praxis

Die Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen bei Neutranslog besteht aus einem umfassenden theoretischen und praktischen Teil, der mit einer Abschlussprüfung endet. Die Dauer der Schulung hängt vom Typ der Hubarbeitsbühne sowie ihrem Einsatzbereich ab. In der Regel beträgt die Ausbildungszeit mindestens einen Tag.

Theoretische Ausbildung – Wissen für sicheres Arbeiten

Im theoretischen Teil der Schulung vermitteln wir alle relevanten Grundlagen für den sicheren und effizienten Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Inhalte sind:

  • Rechtliche Grundlagen und Vorschriften

  • Regeln der Technik und Sicherheitsstandards

  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten

  • Allgemeiner Betrieb und Übernahme von Hubarbeitsbühnen

  • Unfallgeschehen und Präventionsmaßnahmen

Praktische Ausbildung – Anwendung in der Praxis

Der praktische Teil der Ausbildung dient dazu, das theoretische Wissen direkt anzuwenden. Dabei lernen die Teilnehmer:

  • Einweisung in die Bedienung von Hubarbeitsbühnen

  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung

  • Praktische Übungen zum Aufbau und sicheren Betrieb

Abschlussprüfung – Ihre Qualifikation

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten abdeckt. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer einen Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen, der ihre Qualifikation zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen bestätigt.

Beauftragung

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Bediener mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen, die im Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen ausgewiesen sind, vom Unternehmer beauftragt werden. Zur Unterstützung des Unternehmers gibt es speziell gestaltete Bedienerausweise in denen die in der Ausbildung vorgekommenen Hubarbeitsbühnen benannt werden. Bei der eigentlichen Beauftragung ist anzugeben, für welche Arbeiten die Beauftragung gilt.

Quelle:
DGUV-Grundsatz 308-008
DGUV-Information 208-019

Anforderungen

Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen vorbehalten. Der Unternehmer darf zum selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • in der Bedienung unterwiesen sind,
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Kriterien für die Auswahl der Bediener:

  • Körperliche Eignung durch ärztliche Untersuchung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sowie G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“,
  • Verständnis für technischen Zusammenhänge …..

Was ist eine Hubarbeitsbühne und wofür wird sie eingesetzt?

Hubarbeitsbühnen sind mobile Arbeitsplattformen, die in der Höhe arbeiten – z. B. bei Bauarbeiten, Wartung, Installation oder Reinigung. Sie ermöglichen sicheres Arbeiten an schwer erreichbaren Stellen.

Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?

Laut DGUV 1 und DGUV Grundsatz 308-001 dürfen nur Personen Hubarbeitsbühnen bedienen, die nachweislich geschult und beauftragt wurden. Unsere Ausbildung erfüllt genau diese Anforderungen.

Welche Inhalte werden in der Hubarbeitsbühnen-Schulung vermittelt?

Unsere Ausbildung umfasst:

  • Theoretische Grundlagen (Rechtsvorschriften, Unfallverhütung)

  • Gerätearten und deren Einsatzbereiche

  • Sicherheitsbestimmungen

  • Praktische Übungen mit der Bühne

Wie lange dauert die Schulung für Hubarbeitsbühnen?

Die Schulung dauert in der Regel 1 Tag für Teilnehmer mit Vorkenntnissen und besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Bei speziellen Anforderungen können individuelle Termine vereinbart werden.

Wie viel kostet die Ausbildung zum Hubarbeitsbühnen-Bediener?

Die Preise richten sich nach Teilnehmerzahl und Schulungsort. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot direkt über unser Kontaktformular an, wir freuen uns auch auf Ihren Anruf.

Wie oft muss die Schulung zum Bediener für Hubarbeitsbühnen wiederholt werden?

Eine jährliche Unterweisungspflicht regelt die DGUV-Vorschrift 1 §4 und richtet sich an Unternehmer und Bediener. Wir bieten passende Nachschulungen und Wiederholungsunterweisungen an.

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

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