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Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

BG-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können…..
Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Prüfung

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass kraftbetriebene Regale und Schränke sowie Regale und Schränke mit kraftbetriebenen Inneneinrichtungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, von einem Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Rechtliche Grundlagen (Prod SG)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Betriebe und Prüfung von Regalen (DIN EN 15635).
Bei Schäden verursachenden Einflüssen an den Regalen müssen regelmäßige Prüfungen (1 x jährlich) durchgeführt und dokumentiert werden (§11 BetrSichV).

Quelle:
DGUV Information 208-043

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser BG-Regel werden folgende Begriffe bestimmt:

1. Lagereinrichtungen sind ortsfeste sowie verfahrbare Regale und Schränke. Regale sind z.B. Fachbodenregale, Palettenregale ….
2. Lagergeräte sind zur Wiederverwendung bestimmte Paletten mit oder ohne Stapelhilfsmittel, sowie Stapelbehälter. Paletten sind z.B. Flachpaletten aus Holz, Stahl….
3. Stapelhilfsmittel sind zur Wiederverwendung bestimmte Hilfsmittel, die mit den Flachpaletten zu verbinden sind. ….

Information Sicherheit von Regalen

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