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Inhalte der Ausbildung zum Anschläger

1. Gesetze, Verordnungen
2. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Normen
3. Persönliche Schutzausrüstung
4. Ablauf eines Krantransportes mit den vier Grundregeln beim Anschlagen
5. Die ein- und mehrsträngige Aufhängung
6. Unterschied zwischen Hänge- und Schnürgang

Auswahl der Anschlagmittel:
Stahldrahtseile, Anschlagketten etc.

Benutzung verschiedener Lastaufnahmemittel:
Klemmen, Vakuumheber, etc.

Besondere Gefährdungen
Kennzeichnungen etc. …

Wie gehe ich an den Arbeitsplatz?

Trotz aller modernen Technik sind nicht alle Gefahren und Gesundheitsrisiken beim Transportieren von Lasten, beim Umgang mit Fahrzeugen, Kranen und Anschlagmitteln abzuwenden. Wenn technischer Schutz nicht ausreicht, muss zumindest der Körper selbst geschützt werden. Besonders gefährdet sind beim Anschläger Kopf, Füße, Hände, Ohren und bei schlechter Witterung der ganze Körper. Der Unternehmer ist verpflichtet, geeignete Arbeitseinrichtungen bereitzustellen und Anschlagmittel zu beschaffen.

Persönliche Schutzausrüstung : Kopfschutz, Fußschutz, Gehörschutz, Handschutz. Wetterschutzkleidung

Quelle: DGUV Information 209 – 013

Warum ist die Schulung zum Anschläger so wichtig?

Trotz Mechanisierung bleibt ein hoher Anteil Handarbeit zu leisten. Vornehmlich beim Lasttransport durch Hebezeuge. Krane entlasten von schwerer körperlicher Arbeit, verlangen dafür mehr Kopfarbeit. Flurgesteuerte und funkferngesteuerte Krane machen den Anschläger für mehrere Funktionen verantwortlich. Durch die Leichtigkeit, mit der der Kran oder das Hebezeug die Last anhebt, wird die Gefahrensituation oft unterschätzt. Durch Schilderung von typischen Unfallsituationen sollen diese Gefährdungen deutlich erkennbar gemacht werden.

BG-Infortmation

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