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Kranführerschein — Ausbildung direkt in Ihrem Betrieb

Wir bilden Ihre Mitarbeiter zum Kranführer aus: an Ihren eigenen Kranen, bei Ihnen vor Ort, bundesweit. Theorie, Praxis und Prüfung — nach DGUV Grundsatz 309-003.

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Kranführer werden
Wer braucht einen Kranführerschein?

Wer in Deutschland einen Kran selbstständig führt, muss dafür ausgebildet, geprüft und vom Unternehmer schriftlich beauftragt sein — so verlangt es § 29 der DGUV Vorschrift 52. Das gilt für Brücken- und Portalkrane in der Halle genauso wie für Schwenkkrane am Montageplatz. Ohne nachweisbare Qualifikation haften im Schadensfall Unternehmen und Führungskräfte persönlich.

Die gute Nachricht: Die Ausbildung ist kompakt. Bei uns absolvieren Ihre Mitarbeiter Theorie, Praxis und Prüfung an ein bis zwei Tagen — direkt in Ihrem Betrieb, an genau den Kranen, die sie später bedienen.

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung (z. B. ausreichendes Seh- und Hörvermögen)
  • Zuverlässigkeit — die schriftliche Beauftragung erfolgt nach bestandener Prüfung durch Ihren Betrieb

Eine Vorerfahrung ist nicht erforderlich. Erfahrene Kranführer ohne formalen Nachweis können die Ausbildung verkürzt absolvieren.

Inhalte der Kranführerausbildung

Die Ausbildung folgt dem DGUV Grundsatz 309-003, der VDI 2194 und der DGUV Regel 100-500:

Theorie:

  • Rechtliche Grundlagen: DGUV Vorschrift 52, Pflichten des Kranführers
  • Kranarten, Aufbau und Funktionsweise (alle Krantypen im Überblick →)
  • Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastdiagramme
  • Anschlagen von Lasten, Kommunikation und Handzeichen
  • Tägliche Einsatzprüfung, Wartung und Ablegereife
  • Verhalten bei Störungen und Notfällen

Praxis — an Ihren eigenen Kranen:

  • Bedien- und Steuerelemente, Feinpositionierung
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Sicherheits- und Funktionsprüfung vor Arbeitsbeginn
  • Praxisprüfung

Abschluss: schriftliche und praktische Prüfung.

Was kostet der Kranführerschein?

Die Kosten für Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort setzen sich zusammen aus:

– der Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter
– dem Schulungsort mit eventueller Übernachtung, sowie
– der Schulungsdauer von ein oder mehreren Tagen.

Enthalten sind Teilnehmerunterlagen, Fahrausweise oder Teilnahmebescheinigungen.
Nennen Sie uns Teilnehmerzahl, Krantypen und Wunschtermin – Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein kostenloses, unverbindliches Angebot.

Das erhalten Ihre Mitarbeiter nach bestandener Prüfung

  • Kranführerschein im Scheckkartenformat-Klappausweis (A7, blaues Spezialpapier)
  • Bundesweit anerkannt und arbeitgeberübergreifend gültig — der Schein läuft nicht ab
  • Eintragsfelder für die jährlichen Sicherheitsunterweisungen — rechtssicher dokumentiert für BG und Gewerbeaufsicht
  • Auf Wunsch: Muster für die schriftliche Kranführer-Beauftragung durch Ihren Betrieb
Fahrausweis-für-Krane
Fahrausweis-für-Krane

Warum die Ausbildung bei Ihnen vor Ort stattfinden sollte

Schulung in Ihrem Betrieb Externes Schulungszentrum
Krane Ihre eigenen Anlagen — direkt praxisrelevant Fremde Übungskrane
Ausfallzeit Keine Anfahrt, Team bleibt im Haus Pro Mitarbeiter 1–2 Tage außer Haus
Kosten ab ~4 Teilnehmern Deutlich günstiger pro Kopf Einzelpreise summieren sich
Betriebsspezifik Ihre Lasten, Ihre Halle, Ihre Abläufe Generische Übungssituationen

Häufige Fragen zum Kranführerschein

Ist ein Kranführerschein gesetzlich vorgeschrieben? Ja. Nach § 29 DGUV Vorschrift 52 dürfen nur ausgebildete, geprüfte und schriftlich beauftragte Personen ab 18 Jahren einen Kran selbstständig führen. Der Nachweis erfolgt über die dokumentierte Ausbildung und Prüfung.

Wie lange dauert die Kranführerausbildung? Für Einsteiger 2 Tage, für erfahrene Bediener 1 Tag — jeweils inklusive Theorie, Praxis und Prüfung bei Ihnen im Betrieb.

Wie lange ist der Kranführerschein gültig? Unbegrenzt — er muss nicht erneuert werden. Arbeitgeber müssen Kranführer jedoch mindestens einmal jährlich unterweisen; dafür hat der Ausweis eigene Eintragsfelder.

Für welche Krane gilt die Ausbildung? Die Ausbildung nach DGUV 309-003 deckt flurgesteuerte Krane wie Brücken-, Portal- und Schwenkkrane ab. Für kabinengesteuerte Anlagen, Turmdreh- oder Fahrzeugkrane gelten erweiterte Anforderungen — sprechen Sie uns an, wir beraten Sie zum passenden Ausbildungsumfang.

Kann die Schulung außerhalb der Produktionszeiten stattfinden? Ja. Wir schulen auch in Randzeiten oder am Wochenende, damit Ihr Betrieb ungestört weiterläuft.

Jetzt Kranführer-Ausbildung anfragen

Nennen Sie uns Teilnehmerzahl, Krantypen und Wunschtermin — Sie erhalten innerhalb eines Werktags ein kostenloses, unverbindliches Angebot.

oder direkt anrufen: 02303 9943210

Weiterführend im Überblick · Anschläger-Schulung – Jährliche SicherheitsunterweisungKranführerschein Dortmund

Nach dem Abschluss der Ausbildung erhalten Sie:

Einen anerkannten Fahrausweis für Krane (Kranschein), welcher deutschlandweit gültig ist. 
Der Kranführerschein ist überbetrieblich einsetzbar.
Fahrausweis für Krane

Bei dem Fahrausweis für Krane handelt es sich um ein unempfindliches Spezialpapier, das sehr knickbeständig ist. Der Ausweis hat das Format A7 (zusammengefaltet 7,5 cm x 10,5 cm) und die Farbe blau.
Der Fahrausweis dient zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung, jährlichen Unterweisung und des Fahrauftrages gemäß DGUV Grundsatz 309-003.

Ausbildung Kranführer
Sie haben fragen zur Kranführerausbildung? – Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot

Ihre Ansprechpartner:

Birgit Neuhaus

Birgit Neuhaus
Tel: +49 (2303) 9943210
birgit.neuhaus@neutranslog.de
Büro & Aquise

BG- Information Kranführer

Wichtige Unfallverhütungsvorschriften

Die Ausbildung wird nach dem DGUV Grundsatz 309-003, der VDI 2194 und der DGUV Regel 119-017 durchgeführt.
An den Kranführer werden hohe Anforderungen und Erwartungen gestellt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV-Vorschrift 52) trägt dem Rechnung und fordert deshalb vom Unternehmer:
§ 29 Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

1. die das 18.Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen des Kranes unterwiesen sind.

Quellen:
DGUV Vorschrift 52
DGUV Information 209-012

FAQ

Das Seminar von Neutranslog zum Kranführer beinhaltet das Thema Sicheres Anschlagen von Lasten, wie auch das Führen von Kranen.

Die Schulung beinhaltet auch eine schriftliche und eine praktische Prüfung. Wer die Prüfungen besteht, erhält danach den Kranschein.

Ja, jedoch bilden kanzelgesteuerte Krananlagen hier eine Ausnahme. Die Ausbildung und insbesondere der praktische Teil kann je nach Verhältnissen längere Zeit in Anspruch nehmen.

Wichtige Grundlagen, Unfallgeschehen, Ausrüstung und Verständigung von Kranführern und Anschlägern, Grundregeln beim Anschlagen von Lasten, Sicht- und Funktionsprüfung vor Aufnahme der Arbeit, Beendigung der Kranarbeit, Prüfung von Kranen und Lastaufnahmemitteln.

Ein einmal erworbener Kranführerschein ist unbegrenz gültig.

Wenn Sie zum Beispiel Ihre Allgemeine Ausbildung am Kran (auch Erstausbildung und Ausbildung der ersten Stufe genannt) absolviert haben und dieses auch in Ihrem Fahrausweis vermerkt wurde, ist dieser für immer gültig.

Der Fahrausweis muss richtig ausgefüllt sein.

Richtig ist:

1) Name und Vorname.

2) Geburtsland und Geburtsort.

3) Aktuelles Lichtbild.

4) Allgemeine Ausbildung: Gerät ( zum Beispiel Brückenkran), Typ (zum Beispiel Abus und Typnummer), und die Tragfähigkeit.

5) Datum der theoretischen und praktischen Ausbildung, inklusive Prüfung.

Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie jährlich unterweist. Dazu ist dieser verpflichtet. 

Die jährliche Sicherheitsunterweisung kann ebenfalls im Fahrausweis vermerkt werden. In der Regel wird dies aber im Unternehmen parallel zum Fahrausweis vermerkt.

Im Fahrausweis können zudem weitere Arten von Kranen vermerkt werden. Wenn Sie zum Beispiel an einem Brückenkran ausgebildet wurden, nun aber auch eine Ausbildung am Lkw-Kran benötigen, so wird dies im Fahrausweis unter „Zusatzausbildung“ (auch Stufe 2 genannt) vermerkt.

Gleiche Kranarten, zum Beispiel eine andere Marke, wird im Betrieb unterwiesen und dann im Fahrausweis unter betriebliche Ausbildung notiert.

Sollten Sie einen Kranführerschein besitzen, aber längere Zeit nicht gefahren sein, so läuft Ihr Kranführerschein ebenfalls nicht ab.

Bei Fragen, melden Sie sich gerne bei uns. Kontakt

In Deutschland wird ein ausländischer Kranschein nicht automatisch vollständig anerkannt.

Gemäß der TRBS 1116 muss der Arbeitgeber Sie überprüfen, indem er sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Test durchführt und gegebenenfalls Schulungen für vorhandene Wissenslücken anbietet.

Gerne übernehmen wir die Schulung für Sie. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns hier:

 

Die wichtigsten Vorschriften sind die DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 Prävention, Regeln der Technik: DIN-Normen und VDI-Richtlinien, Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Grundsatz 309-003.

Unsere Preise für Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort setzen sich zusammen aus:

– der Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter
– dem Schulungsort mit eventueller Übernachtung, sowie
– der Schulungsdauer von ein oder mehreren Tagen.

Enthalten sind Teilnehmerunterlagen, Fahrausweise oder Teilnahmebescheinigungen.

Kranführerschein in Ihrer Region: Dortmund

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