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Staplerschein Schulung
Staplerschein Schulung

Staplerschein & DGUV-Prüfung direkt in Ihrem Betrieb – an Ihren Maschinen, ohne Produktionsausfall.

Mit der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erwerben Sie nicht nur den Staplerschein, sondern vor allem die Kompetenz, Flurförderzeuge gesetzeskonform und sicher zu bedienen. Unsere Schulungen nach DGUV Vorschrift 68 vereinen praxisnahe Übungen mit fundierter Theorie – ideal für Unternehmen die ihre Mitarbeitenden qualifizieren möchten und Einzelpersonen, die den Gabelstaplerschein als berufliche Zusatzqualifikation erwerben wollen.

Warum die Staplerschein-Ausbildung so wichtig ist

Ein Gabelstapler bewegt Lasten mit hohem Gewicht – schon kleine Fehler können ernsthafte Unfälle verursachen. Der Staplerschein ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben und ein Qualitätsmerkmal jedes verantwortungsvollen Betriebs.
In unserer Ausbildung lernen Teilnehmer:

  • den sicheren Umgang mit verschiedenen Staplertypen

  • das Einschätzen von Traglast, Schwerpunkt und Fahrdynamik

  • das richtige Verhalten in Gefahrensituationen

  • wirtschaftliches und materialschonendes Arbeiten

So entsteht mehr Sicherheit im Unternehmen – und spürbar höhere Effizienz im Lager- und Logistikbereich.

Ihre Vorteile bei Neutranslog

  • Als Familienunternehmen stehen wir für: Verlässlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und persönliches Engagement.
    Bei uns zählt nicht nur das Ergebnis, sondern auch der Weg dorthin – geprägt von Ehrlichkeit, Zusammenhalt und gegenseitigem Vertrauen.
    Unsere Kunden spüren den Unterschied: kurze Entscheidungswege, direkte Ansprechpartner und ein echtes Interesse am Erfolg jedes Projekts.
  • Praxisorientierter Ablauf: Theorie und praktische Fahrübungen sind ideal kombiniert.
  • Erfahrene Ausbilder: Schulungsleiter mit jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen.
  • Rechtssicherheit: Unsere Ausbildung erfüllt alle Vorgaben der DGUV und des Straßenverkehrsgesetzes.
  • Flexible Durchführung: Schulungen vor Ort in Ihrem Betrieb – bundesweit und terminflexibel.
  • Produktivere Mitarbeiter: Geschulte Staplerfahrer reduzieren Schäden und erhöhen den Materialfluss.

 

Das sagen unsere Kunden:

4.9
Basierend auf 40 Bewertungen
Ramona F.
vor 2 Monaten
Alles super ! Super zu verstehen
# Busfahrer
Tarik H.
vor 3 Monaten
Sehr umfangreiche und ausführliche Schulung.
Grossen lob an den Seminarleiter
Sven W.
vor 3 Monaten
Es war eine gut und sehr informative Schulung. Kann man nur weiter empfehlen.
Osman O.
vor 3 Monaten
Ich habe hier meinen kran und staplerschein gemacht, super erklärt kann man nur weiterempfehlen.
Andreas M.
vor 6 Monaten
Guter Lehrreicher Tag mit viel Spass
zocker B.
vor 8 Monaten
Hatten heute am 02.02.2026 eine Schulung die sehr Informativ und Lehrreich war, macht weiter so und kann ich nur weiter empfehlen.
TOBIAS S.
vor 8 Monaten
Top erklärt und informativ rübergebracht.
Kann man nur weiterempfehlen.
Andreas L.
vor 8 Monaten
Super Ausbilder!
Alles verständlich erklärt hat mir Spaß gemacht.
Lea D.
vor 1 Jahr
Absolut klasse Firma!
Die Schulungen kann ich nur empfehlen. Es war sehr informativ und spannend.
nidal A.
vor 3 Jahren
anständig

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer– DGUV Vorschrift 68 und StVG

Innerbetrieblicher Einsatz
Gemäß § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 dürfen nur Personen mit dem Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden, die:

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind
  • ihre Befähigung nachgewiesen haben
    Der Unternehmer muss den Auftrag schriftlich erteilen.

Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Zusätzlich ist nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine gültige Fahrerlaubnis nötig. Die genauen Führerscheinklassen regelt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

In folgenden Themen werden Sie ausgebildet:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
  • Antriebsarten
  • Standsicherheit
  • Betrieb allgemein
  • Regelmäßige Prüfung
  • Umgang mit Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrsregeln/Verkehrswege
Die praktische Ausbildung und Abschlussprüfung wird individuell vor Ort durchgeführt.

Produktivere Mitarbeiter in 1-2 Tagen:

Dauer: Die Ausbildung zum Staplerfahrer dauert in der Regel 1-2 Tage
Ort: Direkt Inhouse bei Ihnen im Betrieb.

Quellen:

DGUV Grundsatz 308-001
DGUV Information 208-004

BG- Information Gabelstapler

BG- Grundsatz

Nach Abschluss erhalten Sie den:

Fahrausweis für Gabelstapler (Staplerschein)
Sie erhalten den Fahrausweis für Gabelstapler, welcher deutschlandweit gültig ist.
Der Fahrausweis für Gabelstapler ist überbetrieblich einsetzbar. 

Mit bestandener Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erhalten Sie den Fahrausweis für Gabelstapler:

Bei dem Fahrausweis für Gabelstapler handelt es sich um ein unempfindliches Spezialpapier, das sehr knickbeständig ist. Der Ausweis hat das Format A7 (zusammengefaltet 7,5 cm x 10,5 cm) und die Farbe gelb.

Der Fahrausweis dient zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung (Stufe 1-3), jährlichen Unterweisung und des Fahrauftrages gemäß DGUV Grundsatz 308-001.

Fahrausweis für Gabelstapler
Fahrausweis für Gabelstapler

Ihre Ansprechpartner:

Birgit Neuhaus

Birgit Neuhaus
Tel: +49 (2303) 9943210
birgit.neuhaus@neutranslog.de
Büro & Aquise

FAQ

Ist ein Staplerschein gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, gemäß der DGUV-Vorschrift 68 dürfen Flurförderzeuge wie Gabelstapler nur von ausgebildeten und schriftlich beauftragten Personen bedient werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende vor dem Einsatz mit Flurförderzeugen zu schulen und regelmäßig zu unterweisen. Ein Staplerschein dient als Nachweis der Befähigung.

Was kostet die Ausbildung für Flurförderzeuge und Gabelstapler?

Unsere Preise für Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort setzen sich zusammen aus:

  • der Anzahl der zu schulenden Mitarbeiter
  • dem Schulungsort mit eventueller Übernachtung, sowie
  • der Schulungsdauer von ein oder mehreren Tagen

Enthalten sind Teilnehmerunterlagen, Fahrausweise oder Teilnahmebescheinigungen.

Unverbindliches Angebot erhalten

Wie lange dauert die Ausbildung für Flurförderzeuge und Gabelstapler?

Die Dauer hängt vom Kursumfang ab:

  • Grundausbildung: In der Regel 1 bis 2 Tage.
  • Erweiterte Schulungen: Für spezielle Geräte oder Einsatzbereiche kann die Schulung mehrere Tage dauern.
  • Betriebliche Unterweisung: Diese erfolgt zusätzlich im Unternehmen und richtet sich nach den spezifischen Anforderungen vor Ort.

Welche Ausbildungsstufen gibt es für Flurförderzeuge?

Die Ausbildung umfasst im Wesentlichen 3 Stufen:

  • Staplerschein Stufe 1: Allgemeine Ausbildung, Dauer: ab 20 Lehreinheiten, je 45 Minuten
  • Staplerschein Stufe 2: Zusatzausbildung,
  • Staplerschein Stufe 3: Betriebliche Ausbildung,

Die Ausbildungsdauer der Stufen 2 und 3 richtet sich nach Gerätebauart, Einsatzgebiet und bereits vorhandenen Fertigkeiten.

Braucht man einen „Staplerschein“?

Jeder Betrieb muss über Fahrer verfügen, die mit den Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Die Bedienung des Gabelstaplers funktioniert, auch aufgrund der Bauweise, anders als bei einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr. Da sich die Lenkachse hinten befindet, ergibt sich ein anderes Fahr- und Lenkverhalten.

Durch Unkenntnis beim Führen eines Flurförderzeuges besteht große Gefahr. Nur geschulte Personen mit gültigem Staplerschein dürfen laut DGUV Vorschrift 68 einen Gabelstapler führen. Um Gefahr zu vermeiden kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Erhalte ich ein anerkanntes Zertifikat und den Bedienerausweis für Flurförderzeuge?

Ja. Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein offizielles Zertifikat und den Bedienerausweis für Flurförderzeuge.

Muss ich nach der Ausbildung weitere Schulungen besuchen?

Ja. Der Staplerschein allein reicht nicht aus. Gemäß DGUV Vorschrift 68 ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung Pflicht, um die Fahrberechtigung aufrechtzuerhalten. Diese bieten wir ebenfalls als Inhouse-Schulung an – mehr zur jährlichen Sicherheitsunterweisung.

Bleibt der Staplerschein bei einem Arbeitgeberwechsel gültig?

Ja, der Fahrausweis ist lebenslang gültig und überbetrieblich einsetzbar. Der neue Arbeitgeber muss den Mitarbeiter jedoch erneut schriftlich beauftragen und am jeweiligen Staplertyp vor Ort einweisen, bevor er fahren darf.

Gibt es eine Ausnahme vom Mindestalter, z. B. für Auszubildende?

Ja. Regulär gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Im Rahmen einer anerkannten Berufsausbildung dürfen auch Jugendliche ab 16 bzw. 17 Jahren ausgebildet werden – allerdings nur unter Aufsicht einer Person mit gültigem Staplerschein.

Findet die praktische Prüfung am eigenen Gabelstapler im Betrieb statt?

Ja. Die praktische Ausbildung und Abschlussprüfung führen wir individuell vor Ort an Ihren eigenen Geräten durch – so sind Ihre Mitarbeitenden direkt auf den im Betrieb genutzten Staplertyp eingewiesen.

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