Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühnen
Hubarbeitsbühnen‑Führerschein nach DGUV 308‑008 (Hubarbeitsbühnenschein) Der sichere Umgang mit Hubarbeitsbühnen zählt zu den wichtigsten Anforderungen in Industrie, Handwerk und Bauwesen. Selbst…

Mit der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erwerben Sie nicht nur den Staplerschein, sondern vor allem die Kompetenz, Flurförderzeuge gesetzeskonform und sicher zu bedienen. Unsere Schulungen nach DGUV Vorschrift 68 vereinen praxisnahe Übungen mit fundierter Theorie – ideal für Unternehmen die ihre Mitarbeitenden qualifizieren möchten und Einzelpersonen, die den Gabelstaplerschein als berufliche Zusatzqualifikation erwerben wollen.
Ein Gabelstapler bewegt Lasten mit hohem Gewicht – schon kleine Fehler können ernsthafte Unfälle verursachen. Der Staplerschein ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben und ein Qualitätsmerkmal jedes verantwortungsvollen Betriebs.
In unserer Ausbildung lernen Teilnehmer:
den sicheren Umgang mit verschiedenen Staplertypen
das Einschätzen von Traglast, Schwerpunkt und Fahrdynamik
das richtige Verhalten in Gefahrensituationen
wirtschaftliches und materialschonendes Arbeiten
So entsteht mehr Sicherheit im Unternehmen – und spürbar höhere Effizienz im Lager- und Logistikbereich.
Ihre Vorteile bei Neutranslog
Das sagen unsere Kunden:
Innerbetrieblicher Einsatz
Gemäß § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 dürfen nur Personen mit dem Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden, die:
Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Zusätzlich ist nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine gültige Fahrerlaubnis nötig. Die genauen Führerscheinklassen regelt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Dauer: Die Ausbildung zum Staplerfahrer dauert in der Regel 1-2 Tage
Ort: Direkt Inhouse bei Ihnen im Betrieb.
Quellen:
Nach Abschluss erhalten Sie den:
Mit bestandener Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erhalten Sie den Fahrausweis für Gabelstapler:
Bei dem Fahrausweis für Gabelstapler handelt es sich um ein unempfindliches Spezialpapier, das sehr knickbeständig ist. Der Ausweis hat das Format A7 (zusammengefaltet 7,5 cm x 10,5 cm) und die Farbe gelb.
Der Fahrausweis dient zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung (Stufe 1-3), jährlichen Unterweisung und des Fahrauftrages gemäß DGUV Grundsatz 308-001.

Ihre Ansprechpartner:

Ja, gemäß der DGUV-Vorschrift 68 dürfen Flurförderzeuge wie Gabelstapler nur von ausgebildeten und schriftlich beauftragten Personen bedient werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende vor dem Einsatz mit Flurförderzeugen zu schulen und regelmäßig zu unterweisen. Ein Staplerschein dient als Nachweis der Befähigung.
Unsere Preise für Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort setzen sich zusammen aus:
Enthalten sind Teilnehmerunterlagen, Fahrausweise oder Teilnahmebescheinigungen.
Die Dauer hängt vom Kursumfang ab:
Die Ausbildung umfasst im Wesentlichen 3 Stufen:
Die Ausbildungsdauer der Stufen 2 und 3 richtet sich nach Gerätebauart, Einsatzgebiet und bereits vorhandenen Fertigkeiten.
Jeder Betrieb muss über Fahrer verfügen, die mit den Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Die Bedienung des Gabelstaplers funktioniert, auch aufgrund der Bauweise, anders als bei einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr. Da sich die Lenkachse hinten befindet, ergibt sich ein anderes Fahr- und Lenkverhalten.
Durch Unkenntnis beim Führen eines Flurförderzeuges besteht große Gefahr. Nur geschulte Personen mit gültigem Staplerschein dürfen laut DGUV Vorschrift 68 einen Gabelstapler führen. Um Gefahr zu vermeiden kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ja. Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie ein offizielles Zertifikat und den Bedienerausweis für Flurförderzeuge.
Ja. Der Staplerschein allein reicht nicht aus. Gemäß DGUV Vorschrift 68 ist eine jährliche Sicherheitsunterweisung Pflicht, um die Fahrberechtigung aufrechtzuerhalten. Diese bieten wir ebenfalls als Inhouse-Schulung an – mehr zur jährlichen Sicherheitsunterweisung.
Ja, der Fahrausweis ist lebenslang gültig und überbetrieblich einsetzbar. Der neue Arbeitgeber muss den Mitarbeiter jedoch erneut schriftlich beauftragen und am jeweiligen Staplertyp vor Ort einweisen, bevor er fahren darf.
Ja. Regulär gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Im Rahmen einer anerkannten Berufsausbildung dürfen auch Jugendliche ab 16 bzw. 17 Jahren ausgebildet werden – allerdings nur unter Aufsicht einer Person mit gültigem Staplerschein.
Ja. Die praktische Ausbildung und Abschlussprüfung führen wir individuell vor Ort an Ihren eigenen Geräten durch – so sind Ihre Mitarbeitenden direkt auf den im Betrieb genutzten Staplertyp eingewiesen.
Weiterführend im Überblick · Anschläger-Schulung – Jährliche Sicherheitsunterweisung – Staplerschein Dortmund