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Nach welchen Kriterien sind Leitern und Tritte auszuwählen?

Bei der Auswahl hinsichtlich Bauart, Zubehör, Größe und Werkstoff müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:

  • Arbeitsaufgabe / Arbeitsweise,
  • ergonomische Bedingungen,
  • Wahl, ob Sprossen- oder Stufenleitern, ….

Zusätzliche Gefahren können ausgehen von:

  • Innerbetrieblichem Verkehr,
  • elektrischen u. maschinellen Anlagen, ……
  • Rohrleitungen, Behältern

Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?
Sicherstellung durch geeignetes Zubehör

Quelle DGUV I 208-016 (alt BGI 694)

Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen will?

Bevor der Unternehmer eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitstellen und benutzen will, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist.

Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 5.1.4 des Anhangs 2.

Beispiele für bauliche Gegebenheiten können sein

  • enge Treppenhäuser (Wendeltreppen)
  • enge Räume (Toilettenräume)
  • enge Regalgänge …

Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Führung eines Kontrollbuches bezüglich Checkliste und Nummerierung ist hierbei von Vorteil.

Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:

  • Verschleiß, Verformung & Zerstörung von Bauteilen,
  • fehlende Bauteile,
  • ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente.

Quellen DGUV I 208-016 und BetrSichV

DGUV-Handlungsanleitung Leitern und Tritte
https://neutranslog.de/wp-content/uploads/2017/07/6_Leitern_bgi694.pdf

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