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Ausbildung für Flurförderzeuge und Gabelstapler – Mit Sicherheit zum Erfolg

Erwerben Sie die Qualifikation für sicheres und effizientes Arbeiten mit Gabelstaplern! Neutranslog bietet praxisnahe Schulungen nach DGUV-Vorschrift 68. Jetzt informieren und Plätze sichern!

Die sichere Bedienung von Flurförderzeugen wie Gabelstaplern ist essenziell für einen reibungslosen Betriebsablauf. Bei Neutranslog erhalten Ihre Mitarbeiter eine fundierte Ausbildung, die alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und praxisorientiertes Wissen vermittelt. Unsere Schulungen basieren auf der DGUV-Vorschrift 68 und sind ideal für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter optimal qualifizieren möchten.

Warum ein Staplerschein wichtig ist

Ein Staplerschein ist unverzichtbar, um Unfälle zu vermeiden und die Effizienz im Betrieb zu steigern. Besonders bei Gabelstaplern ist Vorsicht geboten, da deren Bauweise ein anderes Fahr- und Lenkverhalten erfordert. Durch fundierte Schulungen lernen Ihre Mitarbeiter:

  • Den sicheren Umgang mit Flurförderzeugen.

  • Die wirtschaftliche und zweckmäßige Bedienung.

  • Das richtige Verhalten in Gefahrensituationen.

Ihre Vorteile bei Neutranslog

  • Praxisorientierte Schulungen: Unsere Ausbildungen kombinieren Theorie mit praktischen Übungen.

  • Erfahrene Trainer: Unsere Ausbilder verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Flurförderzeuge.

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorschriften durch unsere zertifizierten Kurse.

  • Flexibilität: Wir passen die Schulung an Ihre betrieblichen Anforderungen an und besuchen Sie Bundesweit.

  • Effizienzsteigerung: Gut ausgebildete Mitarbeiter arbeiten sicherer und produktiver.

Sichern Sie sich jetzt freie Plätze in unserer Ausbildung für Flurförderzeuge und Gabelstapler!
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot oder weitere Informationen.

Rechtsgrundlagen – Sicherheit und Gesetzeskonformität

Innerbetrieblicher Einsatz:
Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (DGUV-Vorschrift 68) geregelt.
Danach darf der Unternehmer mit dem Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die:

1. Mindestens 18 Jahre alt sind.
2. Für diese Tätigkeit geeignet / ausgebildet sind.
3. Ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden.

Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr:
Für das Fahren von Flurförderzeugen muss der Fahrer, außer der schriftlichen Beauftragung durch den Unternehmer, gemäß §2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) die erforderliche Fahrerlaubnis besitzen. Die Einteilung der Führerscheinklassen ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt.

Quelle:
DGUV Grundsatz 308-001
DGUV Information 208-004

FAQ

Wer darf an der Ausbildung für Flurförderzeuge teilnehmen?

Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und körperlich sowie geistig geeignet sein, ein Flurförderzeug sicher zu bedienen. Dazu zählen gutes Seh- und Hörvermögen sowie ausreichende Deutschkenntnisse, um Sicherheitsanweisungen und Prüfungsunterlagen zu verstehen.

Ist ein Staplerschein gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, gemäß der DGUV-Vorschrift 68 dürfen Flurförderzeuge wie Gabelstapler nur von ausgebildeten und schriftlich beauftragten Personen bedient werden. Ein Staplerschein dient als Nachweis der Befähigung.

Was kostet die Ausbildung für Flurförderzeuge und Gabelstapler?

Die Kosten variieren je nach Kursart und Anbieter. Für eine Grundausbildung sollten Sie mit etwa 200 bis 300 Euro rechnen. In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.

Wie lange dauert die Ausbildung für Flurförderzeuge und Gabelstapler?

Die Dauer hängt vom Kursumfang ab:

  • Grundausbildung: In der Regel 1 bis 2 Tage.

  • Erweiterte Schulungen: Für spezielle Geräte oder Einsatzbereiche kann die Schulung mehrere Tage dauern.

  • Betriebliche Unterweisung: Diese erfolgt zusätzlich im Unternehmen und richtet sich nach den spezifischen Anforderungen vor Ort.

Welche Ausbildungsstufen gibt es für Flurförderzeuge?

Die Ausbildung umfasst im Wesentlichen 3 Stufen
Stufe 1: Allgemeine Ausbildung, …
Dauer: ab 20 Lehreinheiten, je 45 Minuten
Stufe 2: Zusatzausbildung, …
Stufe 3: Betriebliche Ausbildung, …
Die Ausbildungsdauer der Stufen 2 und 3 richtet sich nach Gerätebauart, Einsatzgebiet und bereits vorhandenen Fertigkeiten.

Braucht man einen „Staplerschein“?

Jeder Betrieb muss über Fahrer verfügen, die mit den Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Die Bedienung des Gabelstaplers funktioniert, auch aufgrund der Bauweise, anders als bei einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr. Da sich die Lenkachse hinten befindet, ergibt sich ein anderes Fahr- und Lenkverhalten. …

Durch Unkenntnis beim Führen eines Flurförderzeuges besteht große Gefahr.

Wo finden die Schulungen/Ausbildung statt?

Unsere Schulungen finden direkt bei Ihnen im Betrieb statt – je nach Bedarf.

Ist eine jährliche Unterweisung erforderlich?

Ja, laut DGUV-Vorschrift 1 muss mindestens einmal jährlich eine Unterweisung durchgeführt werden, um das Wissen aufzufrischen und aktuelle Sicherheitsstandards zu vermitteln.

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