
Ausbildung zum Kranführer für Ihre Mitarbeiter
Suchen Sie eine fundierte Kranführerausbildung für Ihre Mitarbeiter? Neutranslog bietet praxisnahe Schulungen, die Ihre Mitarbeiter optimal auf die verantwortungsvolle Aufgabe als Kranführer vorbereiten. Wir schulen gemäß DGUV-Vorschrift 52 und sorgen für mehr Sicherheit im Betrieb.
Warum eine professionelle Ausbildung zum Kranführer wichtig ist
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Sicherheit geht vor: Der Umgang mit Kranen erfordert höchste Präzision und Kenntnis der Sicherheitsvorschriften. Eine professionelle Ausbildung minimiert das Unfallrisiko und schützt Ihre Mitarbeiter.
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Gesetzliche Anforderungen erfüllen: Die DGUV-Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) schreibt die Qualifikation von Kranführern vor. Mit unserer Ausbildung erfüllen Sie diese Anforderungen.
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Effizienz steigern: Gut ausgebildete Kranführer arbeiten effizienter und tragen so zur Produktivität Ihres Unternehmens bei.
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Vermeidung von Schäden: Durch eine sachgerechte Bedienung der Krane werden Schäden an Material und Lasten vermieden.
Inhalte der Ausbildung zum Kranführer bei Neutranslog
Unsere Ausbildung umfasst unter anderem folgende Themen:
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Grundlagen: Was ist ein Kran? Krantypen und ihre Einsatzbereiche
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Rechtliche Grundlagen: DGUV-Vorschrift 52, Verantwortung des Kranführers
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Bedienung:
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Steuerstände und Steuereinrichtungen (Funksteuerung, Kabinensteuerung)
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Steuerung von Flur aus und vom mitfahrenden Steuerstand
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Sicherheit:
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Vor Inbetriebnahme: Kontrolle und Funktionsprüfung
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Belastungsangaben und Sicherungseinrichtungen
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Umgang mit Lasten
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Praktische Übungen: Kranfahren unter Anleitung erfahrener Ausbilder
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Abschlussprüfung: Theoretische und praktische Prüfung zum Kranführerschein
Ihre Vorteile bei Neutranslog
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Erfahrene Ausbilder: Unser Team besteht aus qualifizierten Fachleuten mit langjähriger Erfahrung.
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Praxisnahe Ausbildung: Wir legen Wert auf praktische Übungen, damit Ihre Mitarbeiter das Gelernte direkt anwenden können.
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Individuelle Betreuung: Wir gehen auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter ein.
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Zertifizierte Ausbildung: Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Ihre Mitarbeiter einen Kranführerschein gemäß DGUV-Vorschrift 52.
Sichern Sie sich jetzt freie Plätze in unserer Ausbildung zum Kranführer! Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Achtung!
An den Kranführer werden hohe Anforderungen und Erwartungen gestellt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV-Vorschrift 52) trägt dem Rechnung und fordert deshalb vom Unternehmer:
§ 29 Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18.Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen des Kranes unterwiesen sind,
Quelle:
DGUV Vorschrift 52
DGUV Information 209-012
FAQ
Was kostet der Kranführerschein?
Die Kosten für die theoretische und praktische Ausbildung, für den Kranführerschein, sind abhängig von der Teilnehmeranzahl und des Schulungsortes.
In den Kosten sind alle Unterlagen, Fahrausweis und Tagungsmappen für Krane enthalten.
Preise für die Inhouse Schulung sind gestaffelt.
Bitte kontaktieren Sie uns hier für ein sofortiges Angebot.
Nach welchen Vorschriften werde ich zum zukünftigen Kranführer ausgebildet?
Die wichtigsten Vorschriften sind die DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 Prävention, Regeln der Technik: DIN-Normen und VDI-Richtlinien, Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Grundsatz 309-003.
Gilt der ausländische Kranführerschein auch in Deutschland?
In Deutschland wird ein ausländischer Kranschein nicht automatisch vollständig anerkannt.
Gemäß der TRBS 1116 muss der Arbeitgeber Sie überprüfen, indem er sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Test durchführt und gegebenenfalls Schulungen für vorhandene Wissenslücken anbietet.
Gerne übernehmen wir die Schulung für Sie. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns hier:
Wie lange ist der Kranführerschein gültig?
Ein einmal erworbener Kranführerschein ist unbegrenz gültig.
Wenn Sie zum Beispiel Ihre Allgemeine Ausbildung am Kran (auch Erstausbildung und Ausbildung der ersten Stufe genannt) absolviert haben und dieses auch in Ihrem Fahrausweis vermerkt wurde, ist dieser für immer gültig.
Der Fahrausweis muss richtig ausgefüllt sein.
Richtig ist:
1) Name und Vorname.
2) Geburtsland und Geburtsort.
3) Aktuelles Lichtbild.
4) Allgemeine Ausbildung: Gerät ( zum Beispiel Brückenkran), Typ (zum Beispiel Abus und Typnummer), und die Tragfähigkeit.
5) Datum der theoretischen und praktischen Ausbildung, inklusive Prüfung.
Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie jährlich unterweist. Dazu ist dieser verpflichtet.
Die jährliche Sicherheitsunterweisung kann ebenfalls im Fahrausweis vermerkt werden. In der Regel wird dies aber im Unternehmen parallel zum Fahrausweis vermerkt.
Im Fahrausweis können zudem weitere Arten von Kranen vermerkt werden. Wenn Sie zum Beispiel an einem Brückenkran ausgebildet wurden, nun aber auch eine Ausbildung am Lkw-Kran benötigen, so wird dies im Fahrausweis unter „Zusatzausbildung“ (auch Stufe 2 genannt) vermerkt.
Gleiche Kranarten, zum Beispiel eine andere Marke, wird im Betrieb unterwiesen und dann im Fahrausweis unter betriebliche Ausbildung notiert.
Sollten Sie einen Kranführerschein besitzen, aber längere Zeit nicht gefahren sein, so läuft Ihr Kranführerschein ebenfalls nicht ab.
Bei Fragen, melden Sie sich gerne bei uns. Kontakt