Was sind Flurförderzeuge?
Flurförderzeuge – oft auch Gabelstapler oder Mitgängergeräte genannt – sind aus vielen Betrieben nicht mehr wegzudenken. Sie übernehmen den Transport von Waren und Materialien auf dem Betriebsgelände und sorgen für effiziente Abläufe. Dank ihrer Wendigkeit und Hubtechnik können sie Lasten flexibel aufnehmen und bewegen.
Flurförderzeuge – Unverzichtbar in moderner Logistik
Ohne Flurförderzeuge läuft heute keine Lager- oder Produktionshalle mehr. Sie sind das Herzstück des innerbetrieblichen Transports und sorgen für reibungslose Warenflüsse. Die richtige Wahl eines Flurförderzeugs beeinflusst nicht nur die Effizienz, sondern auch die gesamte Lagerplanung.

Sicherheit
Allerdings bergen diese Fahrzeuge auch Sicherheitsrisiken. Immer wieder kommt es zu Unfällen durch Kollisionen, herabfallende Ladungen oder umkippende Stapler. Häufig liegt die Ursache in menschlichem Fehlverhalten oder mangelnder Schulung.
Damit der Betrieb sicher läuft, gelten klare Vorgaben:
Die Nutzung von Flurförderzeugen ist in der DGUV Vorschrift 68 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt. Zusätzlich beschreibt die TRBS 2111 Teil 1, wie Gefährdungen beim Einsatz mobiler Arbeitsmittel reduziert werden können.
Prüfung und Sicherheit
Unternehmen müssen ihre Geräte regelmäßig prüfen lassen – mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person gemäß TRBS 1203. Grundlage dafür sind die Herstellerangaben und eine Gefährdungsbeurteilung. Vor jedem Einsatz sollte außerdem eine Sicht- und Funktionsprüfung durch den Fahrer erfolgen. Defekte Geräte dürfen nicht genutzt werden.
Neue Flurförderzeuge müssen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Ältere Modelle unterliegen keinem Bestandsschutz – sie müssen, wenn nötig, nachgerüstet werden, zum Beispiel mit Fahrerschutzdach oder Rückhaltesystemen.
Schulung und Eignung
Wer einen Gabelstapler bedienen will, benötigt eine gründliche Schulung. Diese dauert in der Regel drei bis fünf Tage und beinhaltet theoretische und praktische Inhalte. Schnellkurse mit nur wenigen Unterrichtsstunden sind nicht ausreichend. Nach der Ausbildung erfolgt eine betriebsinterne Einweisung, die sich auf die örtlichen Gegebenheiten bezieht.
Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, die Eignung der Fahrer zu prüfen. Dazu zählen ein Mindestalter von 18 Jahren und eine körperliche Tauglichkeitsuntersuchung. Rechtliche Grundlagen finden sich in der DGUV Information 250-010.
Einsatz im öffentlichen Verkehr
Wird ein Flurförderzeug auch außerhalb des Betriebsgeländes genutzt, gelten zusätzlich die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts. Das betrifft zum Beispiel Fahrten über öffentliche Straßen zwischen verschiedenen Werksbereichen. Ob ein Bereich als „öffentlich“ gilt, hängt davon ab, ob er frei zugänglich ist – nicht nur von Hinweisschildern. Bei Unklarheiten sollte man sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden.
Zu den gängigsten Flurförderzeugen gehören:
Hubwagen
Gabelstapler
Kommissionierstapler
Schubmaststapler
Hochregalstapler
Elektroschlepper
Damit wird ein effizienter Warenfluss auf allen Ebenen gesichert – von der Palettenbewegung bis zur Hochregallogistik.
Ausbildung und Sicherheit
Die Bedienung von Flurförderzeugen erfordert Fachwissen. Besonders beim Gabelstapler gilt: Ohne Staplerschein keine Fahrt. Grundlage ist der DGUV Grundsatz 308-001, der eine qualifizierte Ausbildung vorschreibt.
Für einfache Handgeräte, wie Hubwagen, reicht hingegen eine Einweisung.
Wer auf Nummer sicher gehen will, setzt auf erfahrene Partner wie Neutranslog in Unna – für professionelle Aus- und Weiterbildung im Umgang mit Flurförderzeugen.</h3″>



