
Ausbildung zum Kranführer für Ihre Mitarbeiter
Suchen Sie eine fundierte Kranführerausbildung für Ihre Mitarbeiter? Neutranslog bietet praxisnahe Schulungen, die Ihre Mitarbeiter optimal auf die verantwortungsvolle Aufgabe als Kranführer vorbereiten. Wir schulen gemäß DGUV-Vorschrift 52 und sorgen für mehr Sicherheit im Betrieb.
Warum eine professionelle Ausbildung zum Kranführer wichtig ist
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Sicherheit geht vor: Der Umgang mit Kranen erfordert höchste Präzision und Kenntnis der Sicherheitsvorschriften. Eine professionelle Ausbildung minimiert das Unfallrisiko und schützt Ihre Mitarbeiter.
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Gesetzliche Anforderungen erfüllen: Die DGUV-Vorschrift 52 (ehemals BGV D6) schreibt die Qualifikation von Kranführern vor. Mit unserer Ausbildung erfüllen Sie diese Anforderungen.
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Effizienz steigern: Gut ausgebildete Kranführer arbeiten effizienter und tragen so zur Produktivität Ihres Unternehmens bei.
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Vermeidung von Schäden: Durch eine sachgerechte Bedienung der Krane werden Schäden an Material und Lasten vermieden.
Inhalte der Ausbildung zum Kranführer bei Neutranslog
Unsere Ausbildung umfasst unter anderem folgende Themen:
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Grundlagen: Was ist ein Kran? Krantypen und ihre Einsatzbereiche
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Rechtliche Grundlagen: DGUV-Vorschrift 52, Verantwortung des Kranführers
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Bedienung:
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Steuerstände und Steuereinrichtungen (Funksteuerung, Kabinensteuerung)
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Steuerung vom Flur aus und vom mitfahrenden Steuerstand
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Sicherheit:
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Vor Inbetriebnahme: Kontrolle und Funktionsprüfung
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Belastungsangaben und Sicherungseinrichtungen
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Umgang mit Lasten
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Praktische Übungen: Kranfahren unter Anleitung erfahrener Ausbilder
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Abschlussprüfung: Theoretische und praktische Prüfung zum Kranführerschein
Ihre Vorteile bei Neutranslog
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Erfahrene Ausbilder: Unser Team besteht aus qualifizierten Fachleuten mit langjähriger Erfahrung.
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Praxisnahe Ausbildung: Wir legen Wert auf praktische Übungen, damit Ihre Mitarbeiter das Gelernte direkt anwenden können.
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Individuelle Betreuung: Wir gehen auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter ein.
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Zertifizierte Ausbildung: Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Ihre Mitarbeiter einen Kranführerschein gemäß DGUV-Vorschrift 52.
Sichern Sie sich jetzt freie Plätze in unserer Ausbildung zum Kranführer! Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.
Achtung!
An den Kranführer werden hohe Anforderungen und Erwartungen gestellt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV-Vorschrift 52) trägt dem Rechnung und fordert deshalb vom Unternehmer:
§ 29 Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18.Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen des Kranes unterwiesen sind,
Quelle:
DGUV Vorschrift 52
DGUV Information 209-012