
Ausbildung Bediener von Hubarbeitsbühnen – Theorie und Praxis
Die Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen bei Neutranslog besteht aus einem umfassenden theoretischen und praktischen Teil, der mit einer Abschlussprüfung endet. Die Dauer der Schulung hängt vom Typ der Hubarbeitsbühne sowie ihrem Einsatzbereich ab. In der Regel beträgt die Ausbildungszeit mindestens einen Tag.
Theoretische Ausbildung – Wissen für sicheres Arbeiten
Im theoretischen Teil der Schulung vermitteln wir alle relevanten Grundlagen für den sicheren und effizienten Umgang mit Hubarbeitsbühnen. Inhalte sind:
Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
Regeln der Technik und Sicherheitsstandards
Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
Allgemeiner Betrieb und Übernahme von Hubarbeitsbühnen
Unfallgeschehen und Präventionsmaßnahmen
Praktische Ausbildung – Anwendung in der Praxis
Der praktische Teil der Ausbildung dient dazu, das theoretische Wissen direkt anzuwenden. Dabei lernen die Teilnehmer:
Einweisung in die Bedienung von Hubarbeitsbühnen
Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
Praktische Übungen zum Aufbau und sicheren Betrieb
Abschlussprüfung – Ihre Qualifikation
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fertigkeiten abdeckt. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmer einen Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen, der ihre Qualifikation zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen bestätigt.
Beauftragung
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung können die Bediener mit der Bedienung von Hubarbeitsbühnen, die im Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen ausgewiesen sind, vom Unternehmer beauftragt werden. Zur Unterstützung des Unternehmers gibt es speziell gestaltete Bedienerausweise in denen die in der Ausbildung vorgekommenen Hubarbeitsbühnen benannt werden. Bei der eigentlichen Beauftragung ist anzugeben, für welche Arbeiten die Beauftragung gilt.
Quelle:
DGUV-Grundsatz 308-008
DGUV-Information 208-019
Anforderungen
Die Benutzung von Arbeitsmitteln bleibt geeigneten, unterwiesenen und beauftragten Personen vorbehalten. Der Unternehmer darf zum selbstständigen Bedienen von Hubarbeitsbühnen nur Personen beauftragen, die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- in der Bedienung unterwiesen sind,
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.
Kriterien für die Auswahl der Bediener:
- Körperliche Eignung durch ärztliche Untersuchung G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ sowie G 41 „Arbeiten mit Absturzgefahr“,
- Verständnis für technischen Zusammenhänge.
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
FAQ
Laut DGUV 1 und DGUV Grundsatz 308-001 dürfen nur Personen Hubarbeitsbühnen bedienen, die nachweislich geschult und beauftragt wurden. Unsere Ausbildung erfüllt genau diese Anforderungen. Kontaktieren Sie uns
Ja, die Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Unfälle durch Bedienfehler zu vermeiden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen (§12 ArbSchG).
Wir führen die Schulung gerne bei Ihnen durch, Kontaktieren Sie uns
Die DGUV empfiehlt eine jährliche Wiederholung der Unterweisung. Wir bieten entsprechende Nachschulungen an. Kontaktieren Sie uns für einen Termin
Die Preise richten sich nach Teilnehmerzahl und Schulungsort. Die Ausbildung zum Hubarbeitsbühnen-Bediener liegt bei 790,00€ für 5 Teilnehmer inkl. Seminarunterlagen und Fahr-/Bedienerausweis nach DGUV-Vorgaben. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot direkt über unser Kontaktformular an, wir freuen uns auch auf Ihren Anruf.
Die Schulung dauert in der Regel 1 Tag für Teilnehmer mit Vorkenntnissen und besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Bei speziellen Anforderungen können individuelle Termine vereinbart werden.
Die Schulungen finden in der Regel vor Ort bei Ihrem Unternehmen statt. Auch kurzfristige Termine sind möglich.
Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen inklusive schriftlicher Unterweisung nach DGUV.