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Hubarbeitsbühnen‑Führerschein nach DGUV 308‑008 (Hubarbeitsbühnenschein)

Der sichere Umgang mit Hubarbeitsbühnen zählt zu den wichtigsten Anforderungen in Industrie, Handwerk und Bauwesen. Selbst kleinste Fehler bei Bedienung oder Aufstellung können schwerwiegende Unfälle verursachen. Deshalb ist für alle Bediener von Hubarbeitsbühnen eine fundierte Schulung und ein Hubarbeitsbühnen‑Führerschein – offiziell der Befähigungsnachweis nach DGUV‑Grundsatz 308‑008 – gesetzlich vorgeschrieben.

Unsere Schulungen vermitteln sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen rund um den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen und schließen mit einer anerkannten Prüfung ab. Nach erfolgreichem Bestehen erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat und den Fahrausweis zur Bedienberechtigung von mobilen Hubarbeitsbühnen.


Inhalte und Ablauf der Hubarbeitsbühnen‑Ausbildung

Die Ausbildung nach DGUV 308‑008 gliedert sich in Theorie‑ und Praxismodul und richtet sich an Einsteiger wie erfahrene Arbeitskräfte, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.

Theoretischer Teil:

  • Rechtliche Grundlagen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und DGUV‑Vorschrift 1

  • Aufbau, Funktionsweise und Sicherheitsausstattung verschiedener Bühnenarten (z. B. Gelenk‑, Teleskop‑, Lkw‑Arbeitsbühnen)

  • Standsicherheit, Tragfähigkeit und zulässige Windbelastung

  • Verhalten im Arbeitsumfeld, Gefährdungsbeurteilung, Notfallmaßnahmen

  • Verantwortung und Pflichten des Bedieners

Praktischer Teil:

  • Übernahme, Transport und Aufstellung der Bühne

  • Arbeitstägliche Sicht‑ und Funktionsprüfung

  • Sicheres Verfahren und Positionieren mit und ohne Abstützung

  • Einüben von Steuerungsfunktionen und Notablass

  • Abschlussprüfung mit praktischer Fahr‑ und Bedienaufgabe

Die Ausbildung dauert in der Regel einen Schulungstag und umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten.


Voraussetzungen für die Teilnahme

Nach den Vorgaben der DGUV dürfen Hubarbeitsbühnen nur von Personen bedient werden, die:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind

  2. körperlich und geistig geeignet sind

  3. eine ausgewiesene Befähigung nach DGUV 308‑008 nachweisen können

  4. vom Arbeitgeber schriftlich mit der Tätigkeit beauftragt wurden

Eignungsuntersuchungen gemäß G 25 (Fahr‑, Steuer‑ und Überwachungstätigkeiten) und G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr) sind empfohlen.


Vorteile der Ausbildung mit Neutranslog

  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen alle Anforderungen der DGUV und Betriebssicherheitsverordnung.

  • Praxisorientierte Durchführung: Schulungen in kompaktem Format mit realitätsnahen Übungen.

  • Sicherheitsgewinn: Reduktion von Unfallrisiken und Haftungsvermeidung für Unternehmen.

  • Zertifizierte Trainer: Ausbilder mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Höhenzugangstechnik.

  • Bundesweite Durchführung: Vor Ort in Ihrem Betrieb oder an einem unserer Trainingsstandorte.

Nach Abschluss der Schulung erhalten alle Teilnehmenden den Fahrausweis für Hubarbeitsbühnen – ein dokumentierter Nachweis der Qualifikation und jährlichen Sicherheitsunterweisung.


Warum der Hubarbeitsbühnen‑Führerschein unverzichtbar ist

Der Einsatz von Hubarbeitsbühnen unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften. Die Befähigung nach DGUV 308‑008 schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern erhöht aktiv die betriebliche Sicherheit und Produktivität.
Neben der DGUV gelten außerdem die Norm DIN EN 280, die TRBS 1116 sowie internationale Standards wie ISO 18878:2013, auf die sich moderne Schulungsprogramme stützen.


Fazit

Die Schulung zur Bedienberechtigung für Hubarbeitsbühnen ist keine Formalität, sondern eine entscheidende Investition in Sicherheit, Fachkompetenz und Unternehmensqualität. Mit einem gültigen Hubarbeitsbühnen‑Führerschein arbeiten Sie gesetzeskonform, effizient und minimieren Risiken nachhaltig.

Quellen:
DGUV-Grundsatz 308-008
DGUV-Information 208-019

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen

Bedienerausweis für Hebebühnen

Hebebühnen:
Bei dem Bedienerausweis für Hebe- und Hubarbeitsbühnen handelt es sich um ein unempfindliches Spezialpapier, das sehr knickbeständig ist. Der Ausweis hat das Format A7 (zusammengefaltet 7,5 cm x 10,5 cm) und die Farbe hellgelb.
Der Fahrausweis dient zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung, jährlichen Unterweisung und des Bedienungsauftrages gemäß DGUV Grundsatz 308-008.

Bedienerausweis-für-Hebebühnen

Ihre Ansprechpartner:

hans-joachim-hagen

Hans-Joachim Hagen

Tel: +49 (176) 44414297
info@neutranslog.de
Beratung, Angebot
Auftragswesen

Birgit Neuhaus

Birgit Neuhaus

Tel: +49 (152) 55747070
info@neutranslog.de

Aquise, Medien

FAQ

Laut DGUV 1 und DGUV Grundsatz 308-001 dürfen nur Personen Hubarbeitsbühnen bedienen, die nachweislich geschult und beauftragt wurden. Unsere Ausbildung erfüllt genau diese Anforderungen. Kontaktieren Sie uns

Ja, die Schulung ist gesetzlich vorgeschrieben, um Unfälle durch Bedienfehler zu vermeiden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen (§12 ArbSchG).

Wir führen die Schulung gerne bei Ihnen durch, Kontaktieren Sie uns

Die DGUV empfiehlt eine jährliche Wiederholung der Unterweisung. Wir bieten entsprechende Nachschulungen an. Kontaktieren Sie uns für einen Termin

Die Preise richten sich nach Teilnehmerzahl und Schulungsort. Die Ausbildung zum Hubarbeitsbühnen-Bediener liegt bei 790,00€ für 5 Teilnehmer inkl. Seminarunterlagen und Fahr-/Bedienerausweis nach DGUV-Vorgaben. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot direkt über unser Kontaktformular an, wir freuen uns auch auf Ihren Anruf.

Die Schulung dauert in der Regel 1 Tag für Teilnehmer mit Vorkenntnissen und besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Bei speziellen Anforderungen können individuelle Termine vereinbart werden.

Die Schulungen finden in der Regel vor Ort bei Ihrem Unternehmen statt. Auch kurzfristige Termine sind möglich.

Ja. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie den Bedienerausweis für Hubarbeitsbühnen inklusive schriftlicher Unterweisung nach DGUV.

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