
Ausbildung zum Kranführer mit zertifiziertem Kranführerschein
Mit der Ausbildung zum Kranführer bei Neutranslog sichern sich Unternehmen und Teilnehmer eine nach DGUV-Vorschrift 52 geprüfte Qualifikation. Unsere praxisorientierte Kranführerausbildung kombiniert modernste Sicherheitsstandards, rechtliches Know-how und intensive praktische Übungen. So entsteht maximale Sicherheit im Betrieb – und Produktivität durch optimal vorbereitete Mitarbeiter.
Warum eine professionelle Ausbildung für den Kranführerschein wichtig ist
Der Umgang mit Kranen erfordert mehr als technisches Geschick: Fundierte Kenntnisse der Gefahren, aktueller Gesetzeslage und der sicheren Bedienung sind unerlässlich. Die DGUV-Vorschrift 52 verpflichtet Unternehmen dazu, ausschließlich qualifizierte Kranführer zu beschäftigen, um die Unfallgefahr im Betrieb effektiv zu senken und die gesetzlichen Vorgaben vollständig zu erfüllen.
Unsere Teilnehmer profitieren von:
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Experten-Trainings zur Unfallverhütung und Lastkontrolle
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Praxisnahen Fahrübungen unter realen Bedingungen
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Optimaler Vorbereitung auf die Prüfung (theoretisch und praktisch)
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Erfüllung sämtlicher rechtlicher Anforderungen für den Fahrausweis gemäß DGUV 52/309-003
Ein korrekt ausgestellter Kranführerschein ist ein lebenslang gültiger Nachweis über diese Qualifikation und die jährliche sicherheitsrelevante Unterweisung.
Kursinhalte und Ablauf der Kranführerausbildung
Die Kranführerausbildung deckt alle relevanten Themen ab:
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Krankunde & Technik: Krantypen, Funktionsweise, spezielle Einsatzgebiete
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Rechtsgrundlagen & Verantwortung: Pflichten nach DGUV-Vorschrift 52, Fahrauftrag, Dokumentationspflicht
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Bedienelemente & Steuerung: Unterschiedliche Steuerungsarten (Funk, Kabine, Standsteuerung)
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Sicherheitskontrollen & Wartung: Sicht- und Funktionsprüfung, Sicherungseinrichtungen
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Lastaufnahme & Gefahrensituationen: Sicheres Anschlagen und Manipulieren von Lasten, Notfallmanagement
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Praktisches Fahren: Steuerung, Rangieren und Lastenhandling unter Anleitung erfahrener Ausbilder
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Abschlussprüfung: Theoretische und praktische Prüfung für den offiziellen Kranführerschein
Das spricht dafür, den Kranschein bei Neutranslog zu machen
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Zertifizierte Trainer: Erfahrene Fachkräfte garantieren höchste Ausbildungsqualität
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Individuelle Betreuung: Maßgeschneiderte Lösungen für Branchenanforderungen und Betriebsspezifika
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Praxisorientierte Vermittlung: Theorie und Praxis gehen Hand in Hand für maximalen Lerneffekt
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Deutschlandweite Schulung: Durchführung direkt bei Ihnen vor Ort
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Komplette Dokumentation: Ausgabe des gesetzlichen Fahrausweises für Krane (A7-Format) und aller erforderlichen Unterlagen gemäß DGUV 309-003
Möchten Sie freie Plätze für die nächste Kranführerausbildung sichern oder ein individuelles Angebot erhalten?
An den Kranführer werden hohe Anforderungen und Erwartungen gestellt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV-Vorschrift 52) trägt dem Rechnung und fordert deshalb vom Unternehmer:
§ 29 Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18.Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen des Kranes unterwiesen sind,
Fahrausweis für Krane
Krane:
Bei dem Fahrausweis für Krane handelt es sich um ein unempfindliches Spezialpapier, das sehr knickbeständig ist. Der Ausweis hat das Format A7 (zusammengefaltet 7,5 cm x 10,5 cm) und die Farbe blau.
Der Fahrausweis dient zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung, jährlichen Unterweisung und des Fahrauftrages gemäß DGUV Grundsatz 309-003.

Ihr Ansprechpartner:
Hans-Joachim Hagen
Tel: +49 (176) 44414297
info@neutranslog.de
Beratung, Angebot
Auftragswesen

FAQ
Das Seminar von Neutranslog zum Kranführer beinhaltet das Thema Sicheres Anschlagen von Lasten, wie auch das Führen von Kranen.
Die Schulung beinhaltet auch eine schriftliche und eine praktische Prüfung. Wer die Prüfungen besteht, erhält danach den Kranschein.
Ja, jedoch bilden kanzelgesteuerte Krananlagen hier eine Ausnahme. Die Ausbildung und insbesondere der praktische Teil kann je nach Verhältnissen längere Zeit in Anspruch nehmen.
Wichtige Grundlagen, Unfallgeschehen, Ausrüstung und Verständigung von Kranführern und Anschlägern, Grundregeln beim Anschlagen von Lasten, Sicht- und Funktionsprüfung vor Aufnahme der Arbeit, Beendigung der Kranarbeit, Prüfung von Kranen und Lastaufnahmemitteln.
Ein einmal erworbener Kranführerschein ist unbegrenz gültig.
Wenn Sie zum Beispiel Ihre Allgemeine Ausbildung am Kran (auch Erstausbildung und Ausbildung der ersten Stufe genannt) absolviert haben und dieses auch in Ihrem Fahrausweis vermerkt wurde, ist dieser für immer gültig.
Der Fahrausweis muss richtig ausgefüllt sein.
Richtig ist:
1) Name und Vorname.
2) Geburtsland und Geburtsort.
3) Aktuelles Lichtbild.
4) Allgemeine Ausbildung: Gerät ( zum Beispiel Brückenkran), Typ (zum Beispiel Abus und Typnummer), und die Tragfähigkeit.
5) Datum der theoretischen und praktischen Ausbildung, inklusive Prüfung.
Wichtig ist, dass Ihr Arbeitgeber Sie jährlich unterweist. Dazu ist dieser verpflichtet.
Die jährliche Sicherheitsunterweisung kann ebenfalls im Fahrausweis vermerkt werden. In der Regel wird dies aber im Unternehmen parallel zum Fahrausweis vermerkt.
Im Fahrausweis können zudem weitere Arten von Kranen vermerkt werden. Wenn Sie zum Beispiel an einem Brückenkran ausgebildet wurden, nun aber auch eine Ausbildung am Lkw-Kran benötigen, so wird dies im Fahrausweis unter „Zusatzausbildung“ (auch Stufe 2 genannt) vermerkt.
Gleiche Kranarten, zum Beispiel eine andere Marke, wird im Betrieb unterwiesen und dann im Fahrausweis unter betriebliche Ausbildung notiert.
Sollten Sie einen Kranführerschein besitzen, aber längere Zeit nicht gefahren sein, so läuft Ihr Kranführerschein ebenfalls nicht ab.
Bei Fragen, melden Sie sich gerne bei uns. Kontakt
In Deutschland wird ein ausländischer Kranschein nicht automatisch vollständig anerkannt.
Gemäß der TRBS 1116 muss der Arbeitgeber Sie überprüfen, indem er sowohl einen theoretischen als auch einen praktischen Test durchführt und gegebenenfalls Schulungen für vorhandene Wissenslücken anbietet.
Gerne übernehmen wir die Schulung für Sie. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns hier:
Die wichtigsten Vorschriften sind die DGUV Vorschrift 52, DGUV Vorschrift 1 Prävention, Regeln der Technik: DIN-Normen und VDI-Richtlinien, Arbeitsschutzvorschriften, DGUV Grundsatz 309-003.
Die Kosten für die theoretische und praktische Ausbildung, für den Kranführerschein, sind abhängig von der Teilnehmeranzahl und des Schulungsortes.
Sammelschulung 5 Personen 790,00€.
In den Kosten sind alle Unterlagen, Fahrausweis und Tagungsmappen für Krane enthalten.
Bitte kontaktieren Sie uns hier für ein sofortiges Angebot.



