
Nach welchen Kriterien sind Leitern und Tritte auszuwählen?
Bei der Auswahl hinsichtlich Bauart, Zubehör, Größe und Werkstoff müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Arbeitsaufgabe / Arbeitsweise,
- ergonomische Bedingungen,
- Wahl, ob Sprossen- oder Stufenleitern, ….
Zusätzliche Gefahren können ausgehen von:
- Innerbetrieblichem Verkehr,
- elektrischen u. maschinellen Anlagen, ……
- Rohrleitungen, Behältern
Welche Bauarten von Leitern, Tritten und Zubehör sind gebräuchlich?
Sicherstellung durch geeignetes Zubehör
Quelle:
DGUV 208-016
Wofür ist der Unternehmer verantwortlich, der Leitern und Tritte bereitstellen und benutzen will?
Bevor der Unternehmer eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen bereitstellen und benutzen will, hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist.
Betriebssicherheitsverordnung Abschnitt 5.1.4 des Anhangs 2:
Die Benutzung einer Leiter als hochgelegener Arbeitsplatz ist auf Umstände zu beschränken, unter denen die Benutzung anderer, sichererer Arbeitsmittel wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Benutzung oder der vorhandenen baulichen Gegebenheiten, die der Arbeitgeber nicht ändern kann, nicht gerechtfertigt ist.
Beispiele für bauliche Gegebenheiten können sein
- enge Treppenhäuser (Wendeltreppen)
- enge Räume (Toilettenräume)
- enge Regalgänge …
Was ist bei der Prüfung und Instandhaltung zu beachten?
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Leitern und Tritte wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Führung eines Kontrollbuches bezüglich Checkliste und Nummerierung ist hierbei von Vorteil.
Bei der Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden:
- Verschleiß, Verformung & Zerstörung von Bauteilen,
- fehlende Bauteile,
- ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente.
Quellen:
DGUV 208-016
Leitern und Tritte prüfen – Schulung & rechtssichere Umsetzung
In unseren Lehrgängen zur Prüfung von Leitern und Tritten vermitteln wir praxisnah alle wichtigen Kenntnisse zur Notwendigkeit, sicheren Verwendung, Funktion, Beschaffenheit und den Prüfkriterien dieser Arbeitsmittel.
Der Fokus liegt dabei auf rechtssicherem Fachwissen und praktischen Fähigkeiten, um Tritt- und Leiterprüfungen kompetent durchführen zu können.
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist eine Leiter- und Tritteprüfung mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person vorgeschrieben.
Zusätzlich empfehlen wir – abhängig von Nutzungsintensität und Einsatzbereich – tägliche oder wöchentliche Sichtkontrollen, um Schäden frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.
Zielgruppe
Unsere Leiterprüfung-Schulungen richten sich an Personen, die im Unternehmen für die regelmäßige Prüfung und Kontrolle von gewerblich genutzten Leitern und Tritten verantwortlich sind und deren ordnungsgemäßen Zustand sicherstellen müssen.
Mit unserer Ausbildung zur befähigten Person für Leitern und Tritte sorgen Sie für mehr Arbeitssicherheit und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.
FAQ
Leitern und Tritte unterliegen grundsätzlich einer Sicht- und Funktionsprüfung. Diese Prüfung wird lt. DGUV-Informationen (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) 1x jährlich von einer Befähigten Person durchgeführt.
Der anschließende Prüfbericht weist dann die vorhandenen Mängel auf, die umgehend zu beseitigen sind.
Bei der Prüfung kommt es auf die Menge der Leitern an. Der Preis ist hiervon abhängig.
Bis zu 10 Leitern 310,00 € und aufwärts.
Sie richtet sich nach Menge und Beschaffenheit. Die Begehung dauert nicht länger als einen Tag. Es kommt auf die Menge der zu besichtigenden Leitern und Tritte an.
Ja, aber nur der Hersteller oder fachkundiges Personal.