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Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer mit offiziellem Staplerschein

Mit der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer bei Neutranslog erwerben Sie nicht nur den Staplerschein, sondern vor allem die Kompetenz, Flurförderzeuge sicher, effizient und gesetzeskonform zu bedienen. Unsere Schulungen nach DGUV Vorschrift 68 vereinen praxisnahe Übungen mit fundierter Theorie – ideal für Unternehmen und Einzelpersonen, die ihre Arbeitsprozesse optimieren möchten.

Jetzt Informationen anfordern und Platz sichern!

Warum die Staplerschein-Ausbildung so wichtig ist

Ein Gabelstapler bewegt täglich Lasten mit hohem Gewicht – schon kleine Fehler können ernsthafte Unfälle verursachen. Der Staplerschein ist deshalb gesetzlich vorgeschrieben und ein Qualitätsmerkmal jedes verantwortungsvollen Betriebs.
In unserer Ausbildung lernen Teilnehmer:

  • den sicheren Umgang mit verschiedenen Staplertypen

  • das Einschätzen von Traglast, Schwerpunkt und Fahrdynamik

  • das richtige Verhalten in Gefahrensituationen

  • wirtschaftliches und materialschonendes Arbeiten

So entsteht mehr Sicherheit im Unternehmen – und spürbar höhere Effizienz im Lager- und Logistikbereich.

Ihre Vorteile bei Neutranslog

  • Praxisorientierter Ablauf: Theorie und praktische Fahrübungen sind ideal kombiniert.
  • Erfahrene Ausbilder: Schulungsleiter mit jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Flurförderzeugen.
  • Rechtssicherheit: Unsere Ausbildung erfüllt alle Vorgaben der DGUV und des Straßenverkehrsgesetzes.
  • Flexible Durchführung: Schulungen vor Ort in Ihrem Betrieb – bundesweit und terminflexibel.
  • Produktivere Mitarbeiter: Geschulte Staplerfahrer reduzieren Schäden und erhöhen den Materialfluss.

Sichern Sie sich jetzt freie Plätze in unserer Ausbildung für Flurförderzeuge und Gabelstapler!

Rechtliche Grundlagen – DGUV Vorschrift 68 und StVG

Innerbetrieblicher Einsatz
Gemäß § 7 Abs. 1 DGUV Vorschrift 68 dürfen nur Personen mit dem Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden, die:

  1. mindestens 18 Jahre alt sind

  2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind

  3. ihre Befähigung nachgewiesen haben
    Der Unternehmer muss den Auftrag schriftlich erteilen.

Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
Zusätzlich ist nach § 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine gültige Fahrerlaubnis nötig. Die genauen Führerscheinklassen regelt die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Quellen:

DGUV Grundsatz 308-001
DGUV Information 208-004

BG- Information Gabelstapler

BG- Grundsatz

Fahrausweis für Gabelstapler

Mit bestandener Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer erhalten Sie den Fahrausweis für Gabelstapler:

Bei dem Fahrausweis für Gabelstapler handelt es sich um ein unempfindliches Spezialpapier, das sehr knickbeständig ist. Der Ausweis hat das Format A7 (zusammengefaltet 7,5 cm x 10,5 cm) und die Farbe gelb.

Der Fahrausweis dient zur rechtssicheren Dokumentation der Eignung, Qualifizierung (Stufe 1-3), jährlichen Unterweisung und des Fahrauftrages gemäß DGUV Grundsatz 308-001.

Fahrausweis für Gabelstapler
Fahrausweis für Gabelstapler

Ihr Ansprechpartner:
Hans-Joachim Hagen
Tel: +49 (176) 44414297
info@neutranslog.de
Beratung, Angebot
Auftragswesen

hans-joachim-hagen

FAQ

Ja, gemäß der DGUV-Vorschrift 68 dürfen Flurförderzeuge wie Gabelstapler nur von ausgebildeten und schriftlich beauftragten Personen bedient werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitende vor dem Einsatz mit Flurförderzeugen zu schulen und regelmäßig zu unterweisen. Ein Staplerschein dient als Nachweis der Befähigung.

Die Kosten variieren je nach Kursart und Anbieter. Für eine Grundausbildung sollten Sie mit etwa 200 bis 300 Euro rechnen. In vielen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten.

Die Dauer hängt vom Kursumfang ab:

  • Grundausbildung: In der Regel 1 bis 2 Tage.

  • Erweiterte Schulungen: Für spezielle Geräte oder Einsatzbereiche kann die Schulung mehrere Tage dauern.

  • Betriebliche Unterweisung: Diese erfolgt zusätzlich im Unternehmen und richtet sich nach den spezifischen Anforderungen vor Ort.

Die Ausbildung umfasst im Wesentlichen 3 Stufen
Staplerschein Stufe 1: Allgemeine Ausbildung, …
Dauer: ab 20 Lehreinheiten, je 45 Minuten
Staplerschein Stufe 2: Zusatzausbildung, …
Staplerschein Stufe 3: Betriebliche Ausbildung, …
Die Ausbildungsdauer der Stufen 2 und 3 richtet sich nach Gerätebauart, Einsatzgebiet und bereits vorhandenen Fertigkeiten.

Jeder Betrieb muss über Fahrer verfügen, die mit den Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu. Die Bedienung des Gabelstaplers funktioniert, auch aufgrund der Bauweise, anders als bei einem Kraftfahrzeug im Straßenverkehr. Da sich die Lenkachse hinten befindet, ergibt sich ein anderes Fahr- und Lenkverhalten. …

Durch Unkenntnis beim Führen eines Flurförderzeuges besteht große Gefahr. Nur geschulte Personen mit gültigem Staplerschein dürfen laut DGUV Vorschrift 68 einen Gabelstapler führen. Um Gefahr zu vermeiden Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Ja. Nach Bestehen der Püfung erhalten Sie ein offizielles Zertifikat und den Bedienerausweis für Flurförderzeuge.

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